Vertrag zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden („Verantwortlicher“) und der WELLEMACHEN Marketing LLC, 530-B Harkle Road, Suite 100, Santa Fe, New Mexico 87505, USA („FlyHire“, „Auftragsverarbeiter“). Dieser Vertrag ist Bestandteil jedes Vertrags über FlyHire und gilt mit der Buchung als geschlossen.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) FlyHire verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, um die nach den AGB vereinbarten Leistungen zu erbringen: Stellenanzeigen auf Facebook und Instagram schalten, Bewerbungen über Bewerbungsseiten entgegennehmen, speichern, im Kundenportal anzeigen, an das Bewerbermanagementsystem des Verantwortlichen übergeben und die Anzeigen anhand der Bewerbungen messen und steuern.
(2) Der Vertrag läuft so lange wie der Vertrag über FlyHire und danach, solange FlyHire noch Daten des Verantwortlichen verarbeitet.
§ 2 Art der Daten und betroffene Personen
(1) Betroffene Personen: Bewerberinnen und Bewerber auf Stellen des Verantwortlichen.
(2) Datenarten: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, Erreichbarkeit, Antworten auf die Fragen der Bewerbungsseite (etwa zu Ausbildung, Erfahrung, Führerschein, Deutschkenntnissen), freiwillig hochgeladene Lebensläufe, Status und Notizen zur Bewerbung, technische Daten des Aufrufs (IP-Adresse, Browserkennung, Klick-Kennung der Anzeige) sowie der Verlauf der Bewerbung im Bewerbermanagementsystem, soweit FlyHire ihn ausliest.
(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) fragt FlyHire nicht ab. Der Verantwortliche richtet keine Fragen nach solchen Daten ein.
§ 3 Weisungen
(1) FlyHire verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, ein Gesetz verpflichtet FlyHire zu einer Verarbeitung; dann teilt FlyHire dies vorher mit, soweit das Gesetz es erlaubt. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den AGB und den Einstellungen im Kundenportal. Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.
(2) Der Verantwortliche weist FlyHire an, eingehende Bewerbungen und ihren weiteren Verlauf zur Messung und Steuerung seiner Stellenanzeigen an Meta zu melden. Dabei werden E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vor- und Nachname und Postleitzahl nur als Hashwert (SHA-256) übermittelt, dazu IP-Adresse, Browserkennung und Klick-Kennung der Anzeige. Der Verantwortliche stellt sicher, dass er die Bewerber darüber informiert, insbesondere in seiner Datenschutzerklärung.
(3) Hält FlyHire eine Weisung für rechtswidrig, weist FlyHire unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung aussetzen, bis der Verantwortliche sie bestätigt oder ändert.
§ 4 Pflichten von FlyHire
(1) FlyHire verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(2) FlyHire trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage beschrieben sind. FlyHire darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
(3) FlyHire unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 22 DSGVO) und bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit es um die Verarbeitung durch FlyHire geht. Wenden sich betroffene Personen direkt an FlyHire, leitet FlyHire das Anliegen an den Verantwortlichen weiter.
(4) FlyHire meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt geworden ist, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen.
(5) FlyHire verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke. Ausgenommen sind anonymisierte und zusammengefasste Auswertungen ohne Personenbezug, mit denen FlyHire seine Leistungen verbessert.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche genehmigt die in der Anlage genannten Unterauftragsverarbeiter. Er erteilt die allgemeine Genehmigung, weitere einzusetzen oder bestehende zu ersetzen. FlyHire informiert ihn vorher in Textform; der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kann FlyHire den Widerspruch nicht berücksichtigen, kann jede Seite den Vertrag über die betroffenen Leistungen kündigen.
(2) FlyHire legt Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in diesem Vertrag stehen. Bei Anbietern mit eigenen Standardbedingungen (etwa Meta) gelten deren Datenverarbeitungsbedingungen.
(3) Keine Unterauftragsverarbeitung ist die Übergabe an das Bewerbermanagementsystem des Verantwortlichen; sie erfolgt auf seine Weisung an ein System, das er selbst beauftragt hat.
§ 6 Übermittlung in Drittländer
(1) FlyHire hat seinen Sitz in den USA. Für den Zugriff von FlyHire auf die Daten schließen die Parteien die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter), die durch Verweis Bestandteil dieses Vertrags sind. Dabei gilt: Klausel 7 (Kopplungsklausel) findet keine Anwendung; in Klausel 9 gilt Option 2 (allgemeine Genehmigung) mit der Frist nach § 5 Abs. 1; die Option in Klausel 11 findet keine Anwendung; zuständige Aufsichtsbehörde nach Klausel 13 ist die des Mitgliedstaats, in dem der Verantwortliche niedergelassen ist; nach Klausel 17 gilt deutsches Recht, nach Klausel 18 sind die Gerichte in Deutschland zuständig. Die Angaben der Anhänge ergeben sich aus diesem Vertrag und seiner Anlage.
(2) Die Daten werden in Deutschland gespeichert. Übermittlungen an Unterauftragsverarbeiter in Drittländern erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO, etwa auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder von Standardvertragsklauseln.
§ 7 Kontrollen
(1) FlyHire stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind.
(2) Darüber hinausgehende Prüfungen, auch durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer, kündigt der Verantwortliche mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Sie finden während der üblichen Geschäftszeiten statt, höchstens einmal im Kalenderjahr, es sei denn, ein konkreter Anlass wie eine Datenschutzverletzung rechtfertigt eine weitere Prüfung. Prüfungen dürfen den Betrieb nicht unangemessen stören. Den Aufwand von FlyHire trägt der Verantwortliche, außer die Prüfung deckt einen erheblichen Verstoß von FlyHire auf.
§ 8 Löschung und Rückgabe
(1) Während der Laufzeit löscht FlyHire Daten nach Weisung des Verantwortlichen. Für die Festlegung von Speicherfristen, etwa nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens, ist der Verantwortliche zuständig.
(2) Nach Ende des Vertrags gibt FlyHire dem Verantwortlichen auf Wunsch die Bewerbungsdaten in einem gängigen Format heraus und löscht sie innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Daten in Sicherungskopien werden mit dem regulären Ablauf der Sicherungen gelöscht.
§ 9 Pflichten des Verantwortlichen und Haftung
(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, insbesondere für die Information der Bewerber und die Rechtsgrundlagen, verantwortlich. Er stellt FlyHire eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, die auf den Bewerbungsseiten verlinkt wird.
(2) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht; die Standardvertragsklauseln gehen diesem Vertrag vor.
(2) Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Textform.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Rechenzentrum: Hosting bei netcup GmbH in Rechenzentren in Deutschland; physische Sicherheit nach den Standards des Anbieters.
- Verschlüsselung in der Übertragung: Alle Seiten, das Kundenportal und die Schnittstellen sind nur über HTTPS (TLS) erreichbar.
- Zugang zum Kundenportal: nur mit persönlichem Konto; Rollen trennen Agentur und Kunden; jeder Kunde sieht nur seine eigenen Stellen und Bewerbungen.
- Zugang zu Servern und Datenbank: nur für einen eng begrenzten Kreis von Administratoren; die Datenbank ist nicht aus dem Internet erreichbar.
- Datensparsamkeit: Bewerbungsseiten setzen keine Cookies und laden keine Tracking-Skripte; an Meta gehen Kontaktdaten nur als Hashwert.
- Verfügbarkeit: regelmäßige Sicherungen der Datenbank.
- Trennung: Daten verschiedener Kunden sind logisch getrennt.
- Wartung: Betriebssystem und Software werden regelmäßig aktualisiert; Änderungen werden vor dem Ausrollen mit automatisierten Tests geprüft.
- Organisation: Verpflichtung auf Vertraulichkeit; Meldung von Datenschutzverletzungen an den Verantwortlichen ohne Verzögerung.
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
- netcup GmbH, Emmy-Noether-Straße 10, 76131 Karlsruhe, Deutschland: Server und Speicherung aller Daten.
- Resend Inc., USA: Versand von E-Mails, etwa Benachrichtigungen über neue Bewerbungen an den Verantwortlichen.
- Meta Platforms Ireland Ltd., Merrion Road, Dublin 4, Irland: Messung und Steuerung der Anzeigen nach § 3 Abs. 2 (Conversions API), nach den Datenverarbeitungsbedingungen von Meta.
Stand: Oktober 2026